Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Bayern fallen 3,5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis an. Bayern hat die Grunderwerbsteuer seit der Föderalismusreform 2006 nie erhöht — niedrigster Satz aller Bundesländer.
Die Steuer wird einmalig fällig und vom Käufer getragen. Sie ist eine der größten Einzelpositionen unter den Kaufnebenkosten und wird auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis erhoben.
So viel Grunderwerbsteuer fällt bei verschiedenen Kaufpreisen an:
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Zum Rechner für Bayern →In Bayern liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 3,5 % des Kaufpreises (Stand 2026).
Wie überall in Deutschland sind Käufer und Verkäufer formal gemeinsame Steuerschuldner. Im Kaufvertrag wird typischerweise vereinbart, dass der Käufer die Steuer trägt — das ist die fast überall übliche Praxis. Das Finanzamt wendet sich zuerst an den Käufer.
Etwa 6–8 Wochen nach der notariellen Beurkundung erhalten Sie den Bescheid des für das Grundstück zuständigen Finanzamts in Bayern. Die Steuer muss dann binnen eines Monats bezahlt werden. Erst danach gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung im Grundbuch zwingend erforderlich ist.
Ja: Wenn im Kaufvertrag bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Markisen oder hochwertige Gartenanlagen separat zu marktüblichen Preisen ausgewiesen werden, fällt darauf keine Grunderwerbsteuer an. Üblicherweise akzeptiert das Finanzamt Inventarwerte bis ca. 15 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € und 15.000 € Inventar sparen Sie in Bayern rund 525 € Steuer.