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Grunderwerbsteuer in Brandenburg (Stand 2026)

6,5 % des Kaufpreises

Aktueller Steuersatz

Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Brandenburg fallen 6,5 % Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis an. Erhöht zum 01.07.2015 auf 6,5% — gehört zu den fünf Spitzenreitern.

Die Steuer wird einmalig fällig und vom Käufer getragen. Sie ist eine der größten Einzelpositionen unter den Kaufnebenkosten und wird auf den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis erhoben.

Rechenbeispiele für Brandenburg

So viel Grunderwerbsteuer fällt bei verschiedenen Kaufpreisen an:

Kaufpreis 200.000 €
13.000 €
Grunderwerbsteuer
Gesamt mit Notar/Grundbuch: 217.000 €
Kaufpreis 300.000 €
19.500 €
Grunderwerbsteuer
Gesamt mit Notar/Grundbuch: 325.500 €
Kaufpreis 500.000 €
32.500 €
Grunderwerbsteuer
Gesamt mit Notar/Grundbuch: 542.500 €
Bundesland-Vergleich: Brandenburg gehört zu den fünf Bundesländern mit dem Höchstsatz von 6,5 %. Im günstigsten Bundesland (Bayern, 3,5 %) wären es bei 300.000 € Kaufpreis 9.000 € weniger.

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Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg?

In Brandenburg liegt die Grunderwerbsteuer aktuell bei 6,5 % des Kaufpreises (Stand 2026).

Wer zahlt in Brandenburg die Grunderwerbsteuer?

Wie überall in Deutschland sind Käufer und Verkäufer formal gemeinsame Steuerschuldner. Im Kaufvertrag wird typischerweise vereinbart, dass der Käufer die Steuer trägt — das ist die fast überall übliche Praxis. Das Finanzamt wendet sich zuerst an den Käufer.

Wann ist die Grunderwerbsteuer fällig?

Etwa 6–8 Wochen nach der notariellen Beurkundung erhalten Sie den Bescheid des für das Grundstück zuständigen Finanzamts in Brandenburg. Die Steuer muss dann binnen eines Monats bezahlt werden. Erst danach gibt es die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eintragung im Grundbuch zwingend erforderlich ist.

Kann ich Grunderwerbsteuer sparen?

Ja: Wenn im Kaufvertrag bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Markisen oder hochwertige Gartenanlagen separat zu marktüblichen Preisen ausgewiesen werden, fällt darauf keine Grunderwerbsteuer an. Üblicherweise akzeptiert das Finanzamt Inventarwerte bis ca. 15 % des Kaufpreises. Bei einem Kaufpreis von 300.000 € und 15.000 € Inventar sparen Sie in Brandenburg rund 975 € Steuer.

Grunderwerbsteuer in anderen Bundesländern

Hinweis: Stand 2026. Die hier genannten Steuersätze beruhen auf dem Grunderwerbsteuergesetz und den Beschlüssen der Landesregierungen. Diese Seite ersetzt keine steuerliche Beratung.