Berechnen Sie alle Kaufnebenkosten beim Immobilien- oder Grundstückskauf in einem Schritt: Grunderwerbsteuer (16 Bundesländer), Notar, Grundbuch und optional Makler.
| Position | Satz | Betrag |
|---|---|---|
| Kaufpreis | — | 300.000 € |
| Grunderwerbsteuer (Bayern) | 3,5 % | 10.500 € |
| Notarkosten (ungefähr) | 1,5 % | 4.500 € |
| Grundbucheintrag (ungefähr) | 0,5 % | 1.500 € |
| Gesamtkosten | — | 316.500 € |
Seit der Föderalismusreform 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen. Die Sätze reichen aktuell von 3,5 % (Bayern) bis 6,5 % (NRW, Brandenburg, Saarland, Schleswig-Holstein) — bei einem Kaufpreis von 300.000 € macht das 9.000 € Unterschied.
| Bundesland | Steuersatz | bei 300.000 € |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | 5,0 % | 15.000 € |
| Bayern | 3,5 % | 10.500 € |
| Berlin | 6,0 % | 18.000 € |
| Brandenburg | 6,5 % | 19.500 € |
| Bremen | 5,5 % | 16.500 € |
| Hamburg | 5,5 % | 16.500 € |
| Hessen | 6,0 % | 18.000 € |
| Mecklenburg-Vorpommern | 6,0 % | 18.000 € |
| Niedersachsen | 5,0 % | 15.000 € |
| Nordrhein-Westfalen | 6,5 % | 19.500 € |
| Rheinland-Pfalz | 5,0 % | 15.000 € |
| Saarland | 6,5 % | 19.500 € |
| Sachsen | 5,5 % | 16.500 € |
| Sachsen-Anhalt | 5,0 % | 15.000 € |
| Schleswig-Holstein | 6,5 % | 19.500 € |
| Thüringen | 5,0 % | 15.000 € |
Käufer und Verkäufer sind nach § 13 GrEStG gemeinsam Steuerschuldner. Im Kaufvertrag wird typischerweise festgelegt, dass der Käufer die Steuer trägt — das ist die fast überall übliche Praxis. Das Finanzamt wendet sich zuerst an den Käufer.
Etwa 6–8 Wochen nach der notariellen Beurkundung erhalten Sie den Steuerbescheid vom Finanzamt. Die Steuer muss dann binnen eines Monats bezahlt werden. Erst nach Zahlung stellt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus, die für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch zwingend erforderlich ist.
In drei Fällen sind Erwerbe steuerfrei:
Geschwister-Übertragungen sind steuerpflichtig.
Ja, durch sauberen Inventarausweis: Bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Markisen, Sauna oder hochwertige Gartenanlagen sind keine Immobilienbestandteile und werden nicht besteuert — wenn sie im Kaufvertrag separat zu marktüblichen Preisen ausgewiesen werden. Üblicherweise akzeptiert das Finanzamt Inventarwerte bis ca. 15 % des Kaufpreises. Lassen Sie die Aufteilung von Notar oder Steuerberater begleiten — überhöhte Inventarpreise gelten als Steuerhinterziehung.
Notarkosten richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind degressiv — bei kleineren Kaufpreisen prozentual höher, bei großen niedriger. Als Faustwert nehmen Online-Rechner pauschal 1,5 % für den Notar und 0,5 % für die Grundbucheintragung an. Bei sehr kleinen oder sehr großen Kaufpreisen kann die tatsächliche Summe abweichen.
Nicht bei jedem Kauf. Bei Wohnimmobilien gilt seit 2020 die Halbierungspflicht (§ 656c BGB) — Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision, der Käuferanteil beträgt typischerweise 3,57 % inkl. MwSt. Bei Privatverkäufen ohne Makler — wie sie auf grundstücke.org überwiegend angeboten werden — entfällt die Provision komplett.