Ein Baugrundstück zu erben, ist oft ein unerwarteter Segen – birgt aber auch viel Konfliktpotenzial, besonders wenn mehrere Erben beteiligt sind. Wir zeigen Ihnen Ihre rechtlichen und finanziellen Optionen auf, damit das Erbe nicht zur Belastung wird.
Die erste Hürde: Die Erbschaftssteuer
Auch wenn Sie das Grundstück nicht kaufen mussten, möchte der Staat beim Erben mitverdienen. Das Finanzamt ermittelt den aktuellen Verkehrswert des Grundstücks. Ob Sie Steuern zahlen müssen, hängt von Ihrem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser ab:
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Ehepartner haben einen Freibetrag von 500.000 Euro.
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Kinder haben pro Elternteil einen Freibetrag von 400.000 Euro.
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Enkel haben einen Freibetrag von 200.000 Euro.
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Geschwister oder Freunde haben lediglich 20.000 Euro frei!
Übersteigt der Grundstückswert diesen Freibetrag, müssen Sie die Differenz versteuern. Wenn Sie dieses Bargeld nicht flüssig haben, bleibt oft nur der Verkauf.
Die Erbengemeinschaft: Quelle vieler Streitigkeiten
Haben Sie das Grundstück zusammen mit Ihren Geschwistern geerbt, bilden Sie eine Erbengemeinschaft. Das Tückische: Sie können nur gemeinsam entscheiden. Einer möchte dort bauen, der andere das Land als Anlage behalten, der dritte braucht dringend Bargeld. Können Sie sich nicht einigen, droht im schlimmsten Fall die Teilungsversteigerung. Das Grundstück wird dabei öffentlich vom Gericht versteigert – fast immer weit unter dem eigentlichen Marktwert. Unser Rat: Einigen Sie sich rechtzeitig auf einen gemeinsamen, freien Verkauf am Markt.
Behalten und abwarten? Vorsicht vor laufenden Kosten!
Ein Grundstück kostet Geld, auch wenn niemand darauf wohnt. Sie müssen die Grundsteuer zahlen (die durch die Grundsteuerreform 2025 in vielen Gemeinden deutlich gestiegen ist). Zudem tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht: Sie müssen Schnee räumen, das Unkraut beseitigen und dafür haften, wenn ein Ast auf ein fremdes Auto fällt.
Zudem droht in einigen Bundesländern künftig eine "Grundsteuer C" für unbebaute, aber baureife Grundstücke, die Eigentümer zum Bauen oder Verkaufen zwingen soll. Ein zügiger Verkauf ist oft der finanziell sicherste Weg.
Häufige Fragen
Welche Freibeträge gelten bei der Erbschaftssteuer?
Ehepartner: 500.000 €. Kinder: 400.000 € pro Elternteil. Enkel: 200.000 €. Geschwister, Lebensgefährten oder Freunde: nur 20.000 €. Übersteigt der Verkehrswert des geerbten Grundstücks diesen Freibetrag, fällt Erbschaftssteuer auf die Differenz an — der Steuersatz reicht je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe von 7 % bis 50 %.
Was ist eine Teilungsversteigerung?
Wenn sich Erben in einer Erbengemeinschaft nicht einigen, kann jeder einzelne Erbe beim Amtsgericht eine Versteigerung beantragen. Das Grundstück wird dann öffentlich versteigert — fast immer deutlich unter dem Marktwert. Eine Einigung im Vorfeld auf einen freihändigen Verkauf ist fast immer wirtschaftlicher.
Muss ich auch unbebaute geerbte Grundstücke beim Finanzamt melden?
Ja. Jede Erbschaft — auch unbebautes Land — muss innerhalb von drei Monaten beim Finanzamt angezeigt werden. Ob letztlich Steuern fällig werden, entscheidet sich anhand des vom Finanzamt festgesetzten Verkehrswerts minus Freibetrag.
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