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Grundstück privat verkaufen: In 5 Schritten zum erfolgreichen Verkauf ohne Makler

Grundstück privat verkaufen: In 5 Schritten zum erfolgreichen Verkauf ohne Makler

Viele Eigentümer glauben, für den Verkauf eines Grundstücks zwingend einen Makler zu benötigen. Dabei ist der Verkauf eines unbebauten Grundstücks deutlich unkomplizierter als der eines alten Hauses (keine Mängelhaftung, kein Energieausweis). Wer privat verkauft, spart zehntausende Euro an Provision und lockt deutlich mehr Käufer an. Hier sind die 5 Schritte zum Erfolg.

Schritt 1: Alle Unterlagen besorgen

Käufer und deren Banken brauchen Fakten. Bevor Sie inserieren, sollten Sie folgende Dokumente digital vorliegen haben:

  • Aktueller Grundbuchauszug (Gibt es noch alte Wegerechte oder Grundschulden?)

  • Flurkarte / Liegenschaftskarte (Zeigt die exakten Grenzen)

  • Auszug aus dem Bebauungsplan oder Flächennutzungsplan

  • Nachweis über die Erschließung (Sind Wasser, Strom und Straße abbezahlt?)

Schritt 2: Den realistischen Preis ermitteln

Nichts verbrennt ein Inserat schneller als ein völlig überzogener Mondpreis. Informieren Sie sich über den offiziellen Bodenrichtwert Ihrer Gemeinde (oft online über das BORIS-Portal Ihres Bundeslandes abrufbar). Vergleichen Sie diesen Wert mit aktuellen Angeboten in Ihrer Region. Schlagen Sie 5 bis 10 Prozent Verhandlungsspielraum auf.

Schritt 3: Ein ehrliches Exposé erstellen

Ein gutes Inserat braucht keine Makler-Prosa. Machen Sie 3-4 aussagekräftige Fotos (am besten im Frühling/Sommer oder bei Sonnenschein). Wenn Sie eine Drohne haben oder leihen können: Luftbilder sind für Grundstücke ein absoluter Verkaufsturbo! Nennen Sie im Text klar die Fakten: Größe, Bebaubarkeit, Erschließungsgrad und Besonderheiten (z.B. Südausrichtung).

Schritt 4: Besichtigungen und Bonitätsprüfung

Interessenten werden sich das Grundstück oft erst einmal alleine ansehen. Wenn es konkreter wird, fordern Sie vor der Notar-Zusage eine Finanzierungsbestätigung der Bank des Käufers an. So verhindern Sie, dass der Notartermin im letzten Moment platzt.

Schritt 5: Der Notarvertrag

Den Notar wählt in Deutschland in der Regel der Käufer (er zahlt ihn auch). Der Notar entwirft den Kaufvertrag. Prüfen Sie diesen Entwurf in Ruhe. Sobald der Vertrag unterschrieben ist, kümmert sich der Notar um die Umschreibung und sagt Ihnen Bescheid, wann der Käufer den Kaufpreis auf Ihr Konto überweisen muss.

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