Viele Häuser aus den 60er und 70er Jahren stehen auf Grundstücken mit 1.000 Quadratmetern oder mehr. Was früher als Statussymbol galt, ist heute oft eine Last: Rasenmähen, Hecken schneiden, hohe Grundsteuern. Die Lösung: Trennen Sie einen Teil des Gartens ab und verkaufen Sie ihn als lukratives Baugrundstück. So funktioniert die Grundstücksteilung.
1. Darf in der zweiten Reihe überhaupt gebaut werden?
Bevor Sie den Vermesser rufen, müssen Sie das Baurecht klären. Ein abgetrennter Garten nützt niemandem, wenn das Bauamt dort kein Haus genehmigt. Schauen Sie in den Bebauungsplan. Ist dort ein Baufenster auf Ihrem hinteren Grundstücksteil eingezeichnet? Wenn es keinen Plan gibt (Bauen nach § 34 BauGB), müssen Sie eine Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt stellen. Genehmigt das Amt das Projekt, können Sie das Stück Land offiziell als Bauland bewerben (das verzehnfacht den Wert!).
2. Die Zufahrt sichern (Das Pfeifenstiel-Prinzip)
Das abgetrennte Grundstück (der "Hinterlieger") braucht eine gesicherte Zufahrt zur öffentlichen Straße für Autos, Müllabfuhr und Feuerwehr.
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Reale Teilung: Sie schneiden einen schmalen Streifen (meist 3 Meter breit) Ihres vorderen Grundstücks ab, der als eigene Auffahrt zum hinteren Grundstück gehört. Das Grundstück sieht von oben dann aus wie eine Pfeife (Pfeifenstielgrundstück).
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Wegerecht (Grunddienstbarkeit): Sie behalten den Weg, räumen dem neuen Käufer aber im Grundbuch das rechtlich bindende Recht ein, über Ihre Einfahrt zu seinem Haus zu fahren.
3. Die Vermessung und das Grundbuch
Wenn das Baurecht geklärt ist, beauftragen Sie einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur. Dieser zieht die neuen Grenzen offiziell und meldet sie dem Katasteramt. Danach geht es zum Notar, der die neuen Flurstücke im Grundbuch anlegt. Ab diesem Moment existieren offiziell zwei rechtlich voneinander getrennte Grundstücke.
Die Kosten für Vermessung und Notar liegen meist bei 2.000 bis 4.000 Euro. Angesichts der aktuellen Grundstückspreise, die Ihnen ein Verkauf bringt, ist das eine hervorragende Investition!
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